Pflege Allgemein

Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht, über welche Leistungen wir abrechnen dürfen und was diese Leistungen beinhalten:

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro beanspruchen. Folgende Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Versicherte erfüllen: Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1-5).

Verhinderungs -& Kurzzeitpflege §39 SGB XI

Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich alle Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.
Verhinderungspflege / Urlaubspflege / Ersatzpflege. Ist eine Pflegeperson an der Pflege gehindert, hat der Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) je Kalenderjahr Anspruch auf Ersatzpflege nach § 39 SGB XI.
Das zur Verfügung stehende Budget der Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget. Dieses beträgt 1.612 Euro pro Kalenderjahr und kann nach Ihren Wünschen und Bedarfen verwendet werden.
Sie haben für acht Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Der Zuschuss der Pflegekasse ist auf maximal 1.774 € pro Jahr begrenzt.

Infos

Wofür?

Mit dem Umwandlungsbudget können ausschießlich zusätzliche Entlastungsleistungen aus dem Bereich . „Alltagshilfe & Betreuungskraft“ finanziert werden.

Wieviel?

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 304,40 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3: 572,80 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4: 711,20 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5: 880,00 Euro/Monat

 Achtung!

  • Durch die Pflegegeld-Reduzierung wird nicht der maximale Betrag ausgezahlt. Beim PG3 kommen z. B. effektiv von maximal 573 € letztlich nur 344 € an. Das ist aber ein deutlicher Zugewinn von +60 %!

Umwandlung der Pflegesachleistungen max. 40%

Mit dem zusätzlichen Budget aus der Umwandlung von Sachleistungen können Sie zusätzliche Entlastungsleistungen finanzieren. Neben dem eigentlichen 125 Euro monatlichen Entlastungsbetrag, können maximal 40 % des Ihren Pflegegrad zustehenden Sachleistungsbudget in Anspruch genommen werden.

Diese Möglichkeit gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und für alle drei Optionen der Pflegeleistung:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Kombinationsleistung

Wenn Sie normalerweise nur Pflegegeld und keine Sachleistung beziehen, können Sie trotzdem bei Bedarf Ihren Anspruch auf Umwandlung wahrnehmen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40

Wussten Sie, dass es die Möglichkeit gibt, seinen Umzug von der Pflegekasse bezuschusst zu bekommen? Bis zu 4.000 Euro kann man hierfür erhalten. Dies ist im §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI geregelt. Wie viel Geld bekomme ich für meinen Umzug erstattet? Pro pflegebedürftiger Person bekommen Sie einen Zuschuss von maximal 4.000€. Wenn also gleich zwei pflegebedürftige Menschen zusammenwohnen, haben Sie sogar Anspruch auf bis zu 8.000€.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen im Wohnraum, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Die Pflegekasse zahlt pro Pflegebedürftiger Person einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Die positiven Auswirkungen des Umwandlungsanspruchs je Pflegegrad:

Pflegegrad 2

Sie können beim Pflegegrad 2 maximal 40 % der Sachleistung von 761 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 304 €. Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 332 € um 40 % gekürzt, also 133 €. Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 172 €. Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 429,40 € zur Verfügung stehen.

Pflegegrad 3

Sie können beim Pflegegrad 3 maximal 40 % der Sachleistung von 1.432 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 573 €. Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 573 € um 40 % gekürzt, also 229 €. Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 344 €. Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 697,80 € zur Verfügung stehen.

Pflegegrad 4

Sie können beim Pflegegrad 4 maximal 40 % der Sachleistung von 1.778 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 711 €. Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 765 € um 40 % gekürzt, also 306 €. Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 405 €.

Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 836,20 € zur Verfügung stehen.

Pflegegrad 5

Sie können beim Pflegegrad 5 maximal 40 % der Sachleistung von 2.200 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 880 €.
Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 947 € um 40 % gekürzt, also 379 €. Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 501 €. Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 1.005,00 € zur Verfügung stehen.