Haushaltshilfe auf Rezept

Sie sind krank oder haben Beschwerden durch die Schwangerschaft? Sie können dadurch Ihren Haushalt nicht weiterführen oder Ihre Kinder betreuen? Dann sind Sie und Ihre Familie bei uns in guten Händen. Wir können gut verstehen, dass Sie sich in dieser Zeit eine Hilfe im Haushalt wünschen und haben hier wichtige Infos zum Thema für Sie zusammengefasst.

Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben gesetzlich Krankenversicherte bei schwerer Krankheit oder nach einer OP, wenn sie keine im Haushalt lebende Person zur Unterstützung haben. Auch Schwangere oder Menschen mit chronischen Erkrankungen können diese Hilfe beanspruchen.

Von Wäschewaschen über Einkaufen bis Kinderbetreuung – für einen bestimmten Zeitraum kann all das eine Haushaltshilfe erledigen, die von einer Krankenkasse bezuschusst wird.

Stellen Sie den Antrag, bevor die Haushaltshilfe ihre Tätigkeit beginnt. Sie erhalten dazu von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe.

Ein kleiner Auszug unserer Tätigkeiten

  • Komplette Haushalts Reinigung
  • Bad & Küchenreinigung
  • Aufräumen & Staubwischen
  • Fußbodenreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Betten beziehen
  • Bügeln, Waschen, Spülen & Kochen
  • Einkaufsservice
  • Müll rausbringen
  • Fenster und Glasreinigung
  • Kinderbetreuung
  • Seniorenbetreuung
  • Haustier Service
  • Pflanzenpflege

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Wie lange und wie viele Stunden eine Haushaltshilfe bei Ihnen einspringen kann, ist davon abhängig, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden und ob Sie Kinder haben oder nicht.

Wann stellt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, müssen Sie alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Ihrer Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, können keine Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden.